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Dashcam im Auto: Erlaubt oder verboten?
Wenn Sie als Autofahrer in einen Unfall verwickelt werden, sind nicht immer Zeugen zur Stelle. Eine Dashcam im Auto kann bei der Aufklärung helfen. Gerichte erkennen Videosequenzen aus den praktischen Kleinkameras an der Windschutzscheibe zwar als Beweismittel an, es gelten aber strenge Datenschutzvorgaben. Mit einer Dashcam mit Loop-Funktion sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Wer während der Fahrt aufgenommene Dashcam-Videos ohne wichtigen Grund dauerhaft speichert, auf denen konkrete Kfz-Kennzeichen und Personen zu erkennen sind, verstößt gegen Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld. Durchaus zulässig sind aber kurze anlassbezogene Videoaufnahmen, die Unfälle im Straßenverkehr dokumentieren und zur Klärung der Schuldfrage beitragen können. Moderne Dashcams bieten hier eine praktikable Lösung: Sie verfügen über eine Loop-Funktion, welche die aufgezeichneten Bilddaten auf der Speicherkarte in kurzen Abständen immer wieder überschreibt. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall, schützt ein Aufprall- und Bewegungssensor die neuesten Bilddaten vor dem Löschen, auch manuell per Tastendruck kann die Aufzeichnung gesichert werden. Wie lange die gespeicherte Videosequenz sein darf, ist zwar nicht rechtseinheitlich geregelt. Auf der sicheren Seite dürfte man aber mit einer Dashcam sein, die nur eine oder wenige Minuten speichert und ältere Daten laufend überschreibt.
Videoaufzeichnungen mit Dashcams sind als Beweismittel vor Gericht verwertbar. Das gilt sogar für Aufnahmen, die eigentlich gegen den Datenschutz verstoßen, denn das Interesse an der Aufklärung des Unfalls überwiegt in diesem Fall das Recht des Gefilmten am eigenen Bild, so die neuere Rechtssprechung. Achtung allerdings: Wer Dashcam-Aufnahmen einfach im Internet veröffentlicht, ohne Fahrzeugkennzeichen und Personen unkenntlich zu machen, handelt in jedem Fall rechtswidrig und verletzt das Recht der Betroffenen auf Schutz ihrer persönlichen Daten.